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Vorabpauschale 2026: Basiszins steigt auf 3,20 %, was das kostet

Große Karte mit Prozentzeichen und dem Wort Vorabpauschale, daneben eine Karte mit 3,20 % Basiszins

Die Vorabpauschale wird für 2026 mit einem Basiszins von 3,20 % berechnet, dem höchsten Wert seit ihrer Einführung. Im Vorjahr waren es 2,53 %. Wer einen thesaurierenden ETF besitzt, zahlt im Januar 2027 deshalb mehr Steuer auf Erträge, die nie auf dem Konto angekommen sind.

Bei 10.000 € Depotwert steigt die Steuer von rund 32,70 € auf rund 41,36 €, ein Plus von +26 %. Das klingt nach wenig. Für viele Anleger bleibt es am Ende sogar bei null, wenn der Freistellungsauftrag stimmt.

Wie sich die Vorabpauschale 2026 berechnet

Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf thesaurierende Fonds, die jedes Jahr pauschal fällig wird, auch wenn du nichts verkaufst. Die Bank rechnet den Fondswert vom 1. Januar mal Basiszins mal 0,7 und besteuert den Teil, der nach der Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. übrig bleibt.

Das Ergebnis heißt Basisertrag. Er wird auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt, und bereits erhaltene Ausschüttungen werden abgezogen. In einem Verlustjahr fällt deshalb gar nichts an.

Für einen Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung und 26,375 % Steuersatz (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag) sieht das so aus:

Depotwert am 1. Januar Steuerpflichtig nach Teilfreistellung Steuer ohne Freibetrag Steuer mit 1.000 € Freibetrag
10.000 € 156,80 € 41,36 € 0 €
25.000 € 392,00 € 103,39 € 0 €
50.000 € 784,00 € 206,78 € 0 €
100.000 € 1.568,00 € 413,56 € 149,81 €
Vorabpauschale 2026 bei Basiszins 3,20 %, Aktien-ETF, ohne Kirchensteuer

Wer mit einem anderen Betrag rechnen will, nimmt die Faustregel: Der steuerpflichtige Anteil beträgt in diesem Jahr rund 1,57 % des Depotwerts vom 1. Januar. Wie die Steuer insgesamt auf ein Depot wirkt, erklärt der Ratgeber Steuern auf Aktien und ETFs.

Warum der Basiszins so viel höher ausfällt

Das Bundesfinanzministerium leitet den Basiszins jedes Jahr aus der Rendite langlaufender Staatsanleihen ab, gemessen zu Jahresbeginn. Steigen die Anleihezinsen, steigt der Basiszins mit. Bis 2022 war er so niedrig, dass kaum jemand die Vorabpauschale bemerkte.

2023 2,55 %
2024 2,29 %
2025 2,53 %
2026 3,20 %
höchster Wert
Basiszins in Prozent, festgesetzt zu Jahresbeginn. Die Steuer wird jeweils im Januar des Folgejahres fällig.

Welchen Wert das Ministerium für 2027 festlegt, steht erst Anfang Januar 2027 fest. Er folgt den Zinsen am Anleihemarkt zu diesem Zeitpunkt. Wohin sie bis dahin laufen, ist offen.

Wann die Bank abbucht und welcher Freibetrag zählt

Die Vorabpauschale für 2026 gilt als am ersten Werktag des Jahres 2027 zugeflossen. Die Bank zieht die Steuer in den ersten Januartagen vom Verrechnungskonto ein. Verbraucht wird dabei der Freibetrag von 2027, nicht der von 2026.

Entscheidend ist also der Freistellungsauftrag, der Anfang Januar bei deinem ETF-Broker hinterlegt ist. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und 2.000 € für Paare. Er gilt in Summe über alle Banken, und Zinsen und Dividenden zehren ihn ebenfalls auf.

Diese Grenze gilt nur, wenn der Freibetrag nicht schon durch andere Erträge verbraucht ist. Wer Tagesgeldzinsen oder Dividenden kassiert, hat entsprechend weniger Spielraum. Wie du den Auftrag aufteilst, steht im Ratgeber Freistellungsauftrag.

Was bei Sparplänen und ausschüttenden ETFs anders läuft

Bei einem Sparplan zählen Käufe aus dem laufenden Jahr nur anteilig. Für jeden vollen Monat vor dem Kauf wird der Basisertrag um ein Zwölftel gekürzt. Wer erst 2026 mit dem Sparplan begonnen hat, zahlt deshalb deutlich weniger als in der Tabelle.

Bei ausschüttenden ETFs wird die Ausschüttung vom Basisertrag abgezogen. Reicht sie aus, fällt keine Vorabpauschale an. Dafür versteuerst du die Ausschüttung selbst, auch wenn du sie sofort wieder anlegst.

Und noch ein Punkt, der oft untergeht: Was du über die Vorabpauschale versteuerst, wird beim späteren Verkauf gegengerechnet. Du zahlst die Steuer früher, nicht doppelt.

Lohnt sich der Wechsel zu einem ausschüttenden ETF?

Meist nicht. Ohne Freibetrag kostet die Vorabpauschale bei einem Aktien-ETF in diesem Jahr rund 0,41 % des Depotwerts, also etwa 41 € je 10.000 €. Ein ausschüttender ETF mit angenommen 1,5 % Ausschüttungsrendite kostet nach Teilfreistellung rund 0,28 %, etwa 28 € je 10.000 €.

Der Unterschied liegt bei rund 14 € im Jahr, und das auch nur, solange der Freibetrag ausgeschöpft ist. Ein Wechsel bedeutet dagegen einen Verkauf, bei dem Gewinne versteuert werden. Ob sich der Tausch über die Kosten rechnet, zeigt der ETF-Wechselrechner. Die Grundsatzfrage klärt der Ratgeber thesaurierend oder ausschüttend.

Was du bis zum Jahreswechsel prüfen kannst

Der nächste Termin ist Anfang Januar 2027: Dann zieht die Bank die Vorabpauschale für 2026 ein, und das Ministerium nennt den Basiszins für 2027. Bis dahin reichen drei Handgriffe:

  1. Freistellungsauftrag beim ETF-Broker prüfen: Die Summe über alle Banken darf 1.000 € (Paare 2.000 €) nicht übersteigen.
  2. Verrechnungskonto auffüllen, mindestens in Höhe der Steuer aus der Tabelle.
  3. Den Depotwert vom 1. Januar notieren, er ist die Rechengrundlage für die nächste Abbuchung.

Weitere Tools: ETF-Rechner · ETF-Wechselrechner · Zinseszinsrechner

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