Kinderdepot: Früh anlegen für den langen Horizont

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Ein Kinderdepot ist ein normales Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes. Du eröffnest und verwaltest es. Die Anteile gehören dem Kind. Der lange Zeitraum bis 18 ist der eigentliche Vorteil.

Warum der Horizont zählt

Ein Kind, das heute drei Jahre alt ist, hat oft 15 Jahre bis zur Volljährigkeit. In der Zeit wirkt der Zinseszins stärker als jede Diskussion über den „richtigen“ Einstiegsmonat.

50 Euro monatlich über 18 Jahre bei 7 Prozent

Modell ohne Steuern und Kosten, 7 Prozent pro Jahr. Einzahlungen summiert rund 10.800 Euro. Der Rest kommt aus Erträgen. Reale Märkte schwanken.

50 Euro im Monat sind wenig spürbar im Haushaltsbudget und am Ende oft fünfstellige Beträge. Der frühe Start bringt mehr als das Warten auf „wenn wir mehr verdienen“.

Eröffnung in Kurzform

  1. Broker wählen, der Kinderdepots anbietet und deinen Wunsch-ETF als Sparplan führt.
  2. Antrag mit Daten beider Eltern und des Kindes ausfüllen.
  3. Ausweise, Steuer-ID des Kindes, oft Geburtsurkunde hochladen.
  4. Freistellungsauftrag für das Kind einrichten.
  5. Sparplan auf einen breiten Welt-ETF setzen und laufen lassen.

Wie der Sparplan technisch arbeitet, steht in ETF-Sparplan.

Steuern: Freibetrag und Vorabpauschale

Kapitalerträge des Kindes zählen dem Kind. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro gilt extra. Viele Kinderdepots bleiben jahrelang unter dieser Schwelle, besonders bei kleinen Sparraten.

Thesaurierende ETFs können trotzdem eine Vorabpauschale auslösen. Mit Freistellungsauftrag fängt die Bank das oft ab.

Mehr Kontext: Freistellungsauftrag und Steuern auf Aktien und ETFs.

NV-Bescheinigung: der Steuerhebel über 1.000 Euro

Der Sparerpauschbetrag stoppt bei 1.000 Euro. Kinder haben darüber hinaus meist kaum eigenes zu versteuerndes Einkommen. Liegt es unter dem Grundfreibetrag (rund 12.000 Euro im Jahr), fällt keine Einkommensteuer an. Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) bestätigt dem Finanzamt, dass keine Veranlagung nötig ist.

Ohne NV führt die Bank ab 1.001 Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer ab, obwohl das Kind am Jahresende oft nichts schuldet. Das Geld holst du dann nur über die Steuererklärung zurück. Mit hinterlegter NV bleibt die Steuer von vornherein auf dem Depot.

So läuft es in der Praxis:

  1. Antrag auf NV-Bescheinigung beim Finanzamt des Kindes stellen. Das Formular heißt so oder ähnlich, die Finanzämter haben es online.
  2. Angaben zu Einkünften des Kindes. Kindergeld zählt nicht als Einkommen des Kindes in diesem Sinne. Kapitalerträge schon.
  3. Bescheinigung an die Depotbank schicken. Manche Broker haben dafür einen Upload unter Steuern.
  4. Gültigkeit notieren. Meist drei Jahre. Vor Ablauf neu beantragen, solange die Voraussetzungen stimmen.

Was du anlegen solltest

Ein günstiger, breit streuender Welt-ETF reicht als Kern. Themenwetten, Einzelaktien „zum Lernen“ und ständiges Umschichten passen schlecht zu einem Depot, das 15 Jahre ruhen soll. Schwankungen gehören dazu. Verkaufen, weil der Kurs ein Jahr im Minus ist, gehört nicht dazu.

Ab 18 Jahren

Mit der Volljährigkeit kann das Kind verfügen. Manche Familien sprechen das früh an und nutzen das Depot bewusst für Ausbildung oder Führerschein. Andere legen auf den eigenen Namen an und schenken später. Beide Wege sind legitim. Kenn den rechtlichen Übergang, bevor das Depot fünfstellige Summen erreicht.

Der Plan bleibt schlicht: kleines Depot auf den Namen des Kindes, Freistellung einrichten, Sparplan starten, jahrzehntelang nicht anfassen.

Häufige Fragen

Wer darf ein Kinderdepot eröffnen?

In der Regel die gesetzlichen Vertreter, also meist beide Eltern gemeinsam. Broker verlangen Ausweise der Eltern, die Steuer-ID des Kindes und oft die Geburtsurkunde. Manche Anbieter haben spezielle Kindertarife oder Altersgrenzen für Sparpläne.

Wem gehören die Wertpapiere?

Dem Kind. Du verwaltest das Depot treuhänderisch. Das Geld ist kein Parkplatz für deine eigene Altersvorsorge. Bei der Volljährigkeit kann das Kind verfügen. Wer das nicht will, behält besser ein Depot auf den eigenen Namen und verschenkt später gezielt.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag beim Kind?

Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Du richtest den Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes ein. Zinsen, Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne des Kinderdepots zählen dagegen. Details im Ratgeber Freistellungsauftrag.

Was ist mit der Vorabpauschale?

Thesaurierende ETFs können jährlich eine Vorabpauschale auslösen, auch ohne Verkauf. Liegt sie im Freibetrag des Kindes, führt die Bank oft keine Steuer ab. Ohne Freistellungsauftrag oder bei höheren Erträgen kann Abgeltungsteuer anfallen. Bei sehr geringen Einkünften des Kindes holt die NV-Bescheinigung den Rest.

Was bringt die NV-Bescheinigung beim Kinderdepot?

Die Nichtveranlagungsbescheinigung sagt der Bank: Dieses Kind zahlt keine Einkommensteuer. Dann führt die Bank auch oberhalb der 1.000 Euro Sparerpauschbetrag keine Abgeltungsteuer ab. Du beantragst sie beim Finanzamt, gültig meist drei Jahre, und hinterlegst sie bei der Depotbank. Sobald das Kind nennenswert verdient, muss die Bescheinigung weg.

Welcher Betrag ist sinnvoll?

Alles, was regelmäßig sitzt: 25 oder 50 Euro im Monat reichen als Start. Einmalige Geldgeschenke von Großeltern kannst du zusätzlich als Einmalanlage buchen. Wichtiger als die Höhe ist, dass der Notgroschen der Eltern steht und die Rate die Familie nicht drückt.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt keine Anlageberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Alle Angaben, Renditen und Beispielrechnungen sind sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.

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