Steuern & VorsorgeAufbau

Steuern auf Aktien und ETFs: Abgeltungsteuer, Freibetrag und Vorabpauschale

Wie Kursgewinne und Ausschüttungen besteuert werden, was Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale bedeuten und was für die Rente bleibt.

Inhaltsverzeichnis

Steuern sind der Teil der Geldanlage, den die meisten Menschen ignorieren, bis der erste Abzug auf dem Kontoauszug steht. Dabei sind die Regeln überschaubar, und einige davon lassen sich mit wenigen Minuten Aufwand zu deinen Gunsten nutzen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Kapitalerträge in Deutschland besteuert werden, welche Freibeträge es gibt und was für die Altersvorsorge übrig bleibt.

Was überhaupt besteuert wird

Steuerpflichtig sind Kapitalerträge. Dazu zählen:

  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds
  • Dividenden von Aktien
  • Ausschüttungen von Fonds und ETFs
  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
  • Zinsen, etwa auf Tages- und Festgeld

Nicht besteuert werden Kursgewinne, solange du nicht verkaufst. Ein Depot, das im Wert steigt, löst keine Steuer aus. Erst der Verkauf macht aus einem Buchgewinn einen steuerpflichtigen Ertrag. Die einzige Ausnahme ist die Vorabpauschale, um die es weiter unten geht.

Der Steuersatz

Kapitalerträge werden nicht mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sondern pauschal:

Bestandteil Satz Wirkung auf 1.000 € Ertrag
Abgeltungsteuer 25 % 250,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Steuer 13,75 €
Summe ohne Kirchensteuer 26,375 % 263,75 €
Mit Kirchensteuer (8 %) rund 27,82 % rund 278 €
Mit Kirchensteuer (9 %) rund 28,00 % rund 280 €
Belastung auf Kapitalerträge, oberhalb des Sparerpauschbetrags.

Deine Bank behält diese Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Deshalb musst du Kapitalerträge in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Pro Person und Jahr bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 2.000 Euro. Dieser Sparerpauschbetrag wirkt aber nicht automatisch. Du musst ihn bei deiner Bank als Freistellungsauftrag hinterlegen, meist mit zwei Klicks im Online-Banking.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab. Du bekommst das Geld über die Steuererklärung zurück, hast es aber bis dahin verliehen.

Wie viel Kapital in diesen Freibetrag passt, hängt davon ab, wie viel dein Depot ausschüttet.

Wie viel Kapital in den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro passt

Der Freibetrag deckt nur die laufenden Erträge ab, nicht die Kursgewinne beim späteren Verkauf.

Zwei praktische Hinweise: Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen, in der Summe aber nie über den Höchstbetrag hinaus. Und du solltest den Auftrag jedes Jahr prüfen, wenn sich dein Depot verschiebt.

Teilfreistellung: warum ETFs steuerlich besser wegkommen

Fonds zahlen bereits auf Fondsebene Steuern, etwa Quellensteuer auf Dividenden. Als Ausgleich bleibt beim Anleger ein Teil der Erträge steuerfrei. Diese Teilfreistellung ist der Grund, warum ein Aktien-ETF effektiv niedriger besteuert wird als eine Einzelaktie.

Fondsart Teilfreistellung Effektiver Steuersatz
Aktienfonds, mindestens 51 % Aktien 30 % rund 18,46 %
Mischfonds, mindestens 25 % Aktien 15 % rund 22,42 %
Rentenfonds und sonstige Fonds 0 % 26,375 %
Einzelaktie keine 26,375 %
Teilfreistellung nach Fondsart. Maßgeblich ist der in den Anlagebedingungen festgelegte Aktienanteil.

Auf 10.000 Euro Kursgewinn aus einem Aktien-ETF wirkt sich das so aus:

10.000 €Kursgewinn brutto
7.000 €Steuerpflichtignach 30 % Teilfreistellung
−1.846 €Abgeltungsteuer und Soli26,375 % auf 7.000 €
8.154 €Netto für dichentspricht 18,46 % effektiver Steuer

Bei einer Einzelaktie wären es 2.637,50 Euro Steuer und 7.362,50 Euro netto. Der Unterschied von rund 790 Euro ist der Preis dafür, dass eine Aktie keine Vorbelastung auf Fondsebene hat.

Die Vorabpauschale verständlich erklärt

Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus. Ohne besondere Regel würde der Staat also jahrzehntelang keinen Cent sehen, bis du irgendwann verkaufst. Genau dafür gibt es die Vorabpauschale: Sie besteuert jedes Jahr einen kleinen, pauschal berechneten Teil des Wertzuwachses vorab.

So wird gerechnet:

  1. Basisertrag ermitteln. Fondswert am 1. Januar mal Basiszins mal 0,7. Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu fest, abgeleitet aus der Rendite deutscher Staatsanleihen.
  2. Deckelung prüfen. Der Basisertrag wird höchstens in Höhe der tatsächlichen Wertsteigerung des Jahres angesetzt. Ist dein ETF im Minus, fällt gar keine Vorabpauschale an.
  3. Ausschüttungen abziehen. Bereits ausgeschüttete Beträge werden gegengerechnet, denn sie wurden schon versteuert.
  4. Teilfreistellung anwenden. Bei Aktien-ETFs bleiben davon 30 Prozent steuerfrei.
  5. Steuer abführen. Der Rest wird mit 26,375 Prozent besteuert und Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto eingezogen.

Ein Rechenbeispiel mit einem angenommenen Basiszins von 2,5 Prozent:

Schritt Rechnung Ergebnis
Fondswert am 1. Januar 20.000 €
Basisertrag 20.000 € × 2,5 % × 0,7 350 €
Nach Teilfreistellung von 30 % 350 € × 0,7 245 €
Steuer 245 € × 26,375 % 64,62 €
Mit freiem Sparerpauschbetrag 0 €
Beispielrechnung. Der Basiszins wird jährlich neu festgesetzt, die Zahlen ändern sich entsprechend.

Ein wichtiger Trost: Alles, was du über die Vorabpauschale bereits versteuert hast, wird beim späteren Verkauf gegengerechnet. Du zahlst also nicht doppelt, sondern früher.

Warum der Zeitpunkt der Besteuerung so viel ausmacht

Steuern, die du erst spät zahlst, arbeiten bis dahin für dich weiter. Dieser Stundungseffekt ist einer der stärksten und am wenigsten beachteten Vorteile langfristigen Anlegens.

10.000 Euro über 30 Jahre bei 7 Prozent: Steuer jährlich oder am Ende

Einmalanlage, 7 Prozent Rendite pro Jahr, 26,375 Prozent Steuer mit 30 Prozent Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag ausgeschöpft. Die Vorabpauschale verkleinert diesen Effekt in der Praxis, hebt ihn aber nicht auf.

Rund 11.000 Euro Unterschied entstehen allein dadurch, wann die Steuer fällig wird. Das ist auch das stärkste Argument gegen häufiges Umschichten: Jeder Verkauf realisiert Gewinne und holt Steuer nach vorn, die sonst weiter mitgearbeitet hätte.

Verluste, FIFO und andere Details, die im Ernstfall zählen

Verlusttöpfe. Deine Bank führt zwei getrennte Töpfe. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Alle anderen Verluste, etwa aus ETFs, landen im allgemeinen Topf und lassen sich breiter verrechnen.

Mehrere Banken. Töpfe werden nicht automatisch zwischen Banken verrechnet. Wer bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne hat, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen und die Töpfe über die Steuererklärung zusammenführen.

FIFO-Prinzip. Verkaufst du einen Teil deiner Anteile, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft. Bei einem langjährigen Sparplan sind das die ältesten und damit meist die mit dem höchsten Gewinn. Das lässt sich nicht frei wählen, wohl aber planen, etwa indem du für spätere Teilverkäufe ein zweites Depot nutzt.

Depotübertrag. Beim Wechsel des Brokers müssen die Anschaffungsdaten mit übertragen werden. Geht das schief, unterstellt die neue Bank eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent des Verkaufserlöses, was fast immer teurer ist. Prüfe nach einem Übertrag, ob die Einstandskurse korrekt angekommen sind.

Auslandsbroker. Anbieter ohne deutsche Steuerabführung überweisen dir den Bruttobetrag. Die Erträge musst du dann selbst über die Anlage KAP erklären und versteuern.

Von der Steuer zur Altersvorsorge

Steuern sind nur ein Abzug auf dem Weg zu dem, wofür die meisten Menschen überhaupt anlegen: ein Einkommen, wenn das Gehalt wegfällt. Und dieser Bedarf ist größer, als die Renteninformation vermuten lässt.

Die gesetzliche Rente ersetzt für viele Menschen ungefähr die Hälfte des letzten Nettoeinkommens. Dazu kommt, dass auch die Rente steuerpflichtig ist und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.

Ein Beispiel: Wer heute 2.800 Euro netto verdient und mit rund 1.400 Euro Rente rechnet, hat eine Lücke von etwa 1.400 Euro im Monat. Wie viel Kapital dafür nötig ist, hängt davon ab, wie viel Prozent du pro Jahr entnimmst.

Kapitalbedarf für 1.400 Euro monatliche Rentenlücke

16.800 Euro Entnahme im Jahr, geteilt durch die Entnahmequote. Vor Steuern und ohne Berücksichtigung der Inflation.

Diese Zahlen wirken einschüchternd, verlieren aber ihren Schrecken, wenn du sie in eine monatliche Sparrate über zwanzig oder dreißig Jahre umrechnest. Genau das leistet der Zinseszins, den der Ratgeber Rendite, Zinseszins und Risiko erklärt.

Die kurze Checkliste

  1. Freistellungsauftrag bei jeder Bank einrichten, in Summe maximal 1.000 Euro pro Person.
  2. Verrechnungskonto zum Jahreswechsel für die Vorabpauschale decken.
  3. Bei mehreren Banken bis zum 15. Dezember die Verlustbescheinigung prüfen.
  4. Nach einem Depotübertrag die Anschaffungsdaten kontrollieren.
  5. Bei niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen.
  6. Umschichtungen auf das Nötigste beschränken, damit die Steuer möglichst lange mitarbeitet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne?

Auf Kursgewinne und Dividenden fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, zusammen 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, womit die Gesamtbelastung bei rund 27,8 bis 28,0 Prozent liegt. Bei Aktienfonds reduziert die Teilfreistellung von 30 Prozent die effektive Belastung auf etwa 18,5 Prozent.

Was ist der Sparerpauschbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren bis 2.000 Euro. Er wirkt aber nur, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichtest. Ohne ihn führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen, in der Summe aber nie mehr als den Höchstbetrag beantragen.

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus, deshalb würde ohne Regelung jahrzehntelang keine Steuer anfallen. Die Vorabpauschale besteuert stattdessen jedes Jahr einen kleinen, pauschal berechneten Teil des Wertzuwachses. Grundlage ist der Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit einem jährlich festgelegten Basiszins und mit 0,7. Der Betrag ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt, und in Verlustjahren fällt gar keine Vorabpauschale an. Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen gegengerechnet.

Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht, weil deutsche Banken die Abgeltungsteuer automatisch abführen. Freiwillig lohnt sich die Anlage KAP trotzdem in mehreren Fällen: wenn du bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne hattest, wenn du den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hast, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder wenn du bei einem ausländischen Broker anlegst, der keine Steuer einbehält.

Was passiert steuerlich, wenn ich Verluste mache?

Verluste werden in Verlusttöpfen bei deiner Bank geführt und automatisch mit späteren Gewinnen desselben Jahres verrechnet. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen dabei nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Fondserträgen. Nicht genutzte Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen. Wenn du bei mehreren Banken anlegst, brauchst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, um Töpfe über die Steuererklärung zusammenzuführen.

Wie groß ist meine Rentenlücke?

Als grobe Orientierung: Die gesetzliche Rente ersetzt für viele Menschen ungefähr die Hälfte des letzten Nettoeinkommens. Wer heute 2.800 Euro netto hat und mit rund 1.400 Euro Rente rechnet, hat eine Lücke von etwa 1.400 Euro im Monat. Bei einer Entnahmequote von 4 Prozent entspricht das einem Kapital von rund 420.000 Euro. Deine persönliche Zahl steht in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt keine Anlageberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Alle Angaben, Renditen und Beispielrechnungen sind sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.

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