Freistellungsauftrag: 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei

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Fünf Minuten im Online-Banking, danach bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr ohne Abzug. Ohne Auftrag zieht die Bank Steuern ein, obwohl dir der Betrag zusteht.

Abgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale erklärt der Ratgeber Steuern auf Aktien und ETFs. Hier geht es um den Auftrag selbst.

Was der Sparerpauschbetrag ist

Seit 2023 heißen die früheren Sparer-Pauschbeträge Sparerpauschbetrag und liegen bei:

Wer Steuerfreier Betrag
Eine Person 1.000 €
Zusammen veranlagte Paare 2.000 €
Höchstbeträge pro Kalenderjahr, Stand 2026.

Dazu zählen Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus Verkäufen. Der Topf ist nicht nach Anlageart getrennt. 600 Euro Tagesgeldzinsen plus 500 Euro Dividenden sind 1.100 Euro Ertrag, davon 100 Euro steuerpflichtig.

Warum der Auftrag Pflicht ist, obwohl der Freibetrag Gesetz ist

Die Bank weiß nicht automatisch, wie viel Freibetrag du noch hast. Sie führt Abgeltungsteuer ab, sobald Erträge anfallen, außer du sagst ihr per Freistellungsauftrag: Bis zu diesem Betrag nichts einbehalten.

Ohne Auftrag kannst du dir die Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Das klappt, kostet aber Zeit und das Geld ist erst mal weg. Mit Auftrag bleibt es von Anfang an auf dem Konto.

Wie du den Betrag aufteilst

Ein Depot: 1.000 Euro auf diese eine Bank.

Zwei Banken, etwa Tagesgeld und Depot: schätz grob, wo mehr Ertrag anfällt. Wer 700 Euro Zinsen erwartet und 300 Euro Fondsausschüttungen, stellt 700 plus 300. Liegt du daneben, kannst du unterjährig verschieben.

Paare: entweder zwei mal 1.000 Euro auf die jeweiligen Konten oder ein gemeinsamer Auftrag bis 2.000 Euro, wenn das Konto beiden gehört.

Nie mehr als den Höchstbetrag in Summe beantragen. Die Banken gleichen das ab.

Was der Auftrag nicht erledigt

Er senkt nicht den Steuersatz oberhalb des Freibetrags. Darüber bleiben 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, bei Aktien-ETFs nach Teilfreistellung weniger.

Er ersetzt keine Verlustverrechnung zwischen Banken. Dafür brauchst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und die Steuererklärung.

Er ändert nichts an der Vorabpauschale selbst. Er kann sie nur steuerfrei stellen, solange noch Freibetrag übrig ist. Dafür muss im Januar Geld auf dem Verrechnungskonto liegen.

Checkliste

  1. Auftrag bei jeder Bank stellen, auf der Kapitalerträge anfallen.
  2. Summe prüfen: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro als Paar.
  3. Tagesgeldzinsen einrechnen, nicht nur das Depot.
  4. Nach einer Depoteröffnung noch in derselben Woche erledigen.
  5. Einmal im Jahr schauen, ob die Verteilung noch passt.

Mehr Steuerhandwerk brauchst du am Anfang nicht. Danach zählt ein Sparplan, der läuft.

Häufige Fragen

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Im Online-Banking oder Depot unter Steuern bzw. Freistellungsauftrag. Du trägst den Betrag ein, den diese Bank von deinen 1.000 Euro nutzen darf, und bestätigst mit TAN. Paare können einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Der Auftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst.

Was passiert, wenn ich mehr als 1.000 Euro verteile?

Das ist nicht erlaubt. Die Banken prüfen das über ein Meldeverfahren. Wer zu viel verteilt, muss mit Rückfragen und Korrekturen rechnen. Bleib in der Summe bei 1.000 Euro pro Person, auch wenn du drei Depots hast.

Zählt Tagesgeld zum selben Freibetrag?

Ja. Zinsen auf Tages- und Festgeld, Dividenden, Fondsausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne teilen sich denselben Sparerpauschbetrag. Wer 800 Euro Zinsen auf dem Tagesgeld hat, hat im Depot nur noch 200 Euro Freibetrag übrig.

Kann ich den Auftrag unterjährig ändern?

Ja. Du kannst Beträge verschieben, senken oder eine Bank auf null setzen. Schon genutzter Freibetrag bei einer Bank lässt sich dort nicht unter den bereits verbrauchten Teil drücken. Plane grob am Jahresanfang, statt jeden Monat zu schieben.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass du keine Einkommensteuer zahlst, kann das Finanzamt eine NV-Bescheinigung ausstellen. Die Bank führt dann gar keine Abgeltungsteuer ab, auch oberhalb von 1.000 Euro. Das betrifft vor allem Studierende, Kinderdepots und Menschen mit sehr kleinem Einkommen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt keine Anlageberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Alle Angaben, Renditen und Beispielrechnungen sind sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.

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