So wird aus Brutto Netto
Dein Bruttogehalt ist der Betrag aus dem Arbeitsvertrag. Bevor es auf deinem Konto landet, behält dein Arbeitgeber zwei Arten von Abzügen ein und führt sie direkt ab:
- Steuern: Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Sozialabgaben: dein Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber obendrauf.
Bei einem durchschnittlichen Gehalt gehen so grob 35 bis 40 % des Bruttos ab. Weil die Sozialabgaben ab der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind, sinkt dieser Anteil bei sehr hohen Gehältern wieder etwas – obwohl der Steuersatz weiter steigt.
Sozialabgaben 2026 im Überblick
| Versicherung | Dein Anteil | Bemessungsgrenze / Monat |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (kinderlos ab 23: 2,4 %) | 5.812,50 € |
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Den Solidaritätszuschlag zahlen nur noch Spitzenverdiener: Er greift erst, wenn deine Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt.
Die Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen? | Netto bei 4.000 € |
|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden oder verwitwet – ohne Kind im Haushalt. | 2.605,50 € |
| II | Alleinerziehend mit mindestens einem Kind im Haushalt (Entlastungsbetrag). | 2.711,67 € |
| III | Verheiratet – du verdienst deutlich mehr, Partner:in hat Steuerklasse V. | 2.928,17 € |
| IV | Verheiratet – ihr verdient ungefähr gleich viel (Standard nach der Heirat). | 2.605,50 € |
| V | Verheiratet – du verdienst weniger, Partner:in hat Steuerklasse III. | 2.185,08 € |
| VI | Für jedes weitere Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob. | 2.140,75 € |
Die Werte gelten für 4.000 € brutto im Monat, gesetzlich versichert, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Wichtig: Die Steuerklasse verteilt die Steuer nur über das Jahr. Wie viel Einkommensteuer du am Ende wirklich zahlst, entscheidet die Steuererklärung.
Netto für Beamte, Selbständige und Freiberufler
Nicht jeder ist angestellt und gesetzlich versichert. Beamte, Selbständige, Freiberufler und Geschäftsführer zahlen häufig keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Unter „Weitere Angaben“ kannst du beides auf „nicht gesetzlich versichert“ stellen. Der Rechner zeigt dann nur noch die Steuern und die Krankenversicherung.
Als Selbständiger gibst du deinen Gewinn ein, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Beachte, dass du die Krankenversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss selbst trägst und für die Altersvorsorge selbst sorgst. Das Ergebnis ist eine Orientierung, die Steuererklärung bleibt maßgeblich.
Mehr Netto vom Brutto: legale Stellschrauben
- Steuerklassen-Kombination prüfen: Verheiratete mit großem Gehaltsunterschied haben mit III/V monatlich mehr Geld zur Verfügung.
- Freibetrag eintragen lassen: Hohe Werbungskosten, etwa für einen langen Arbeitsweg, kannst du schon im Laufe des Jahres geltend machen statt erst mit der Steuererklärung.
- Krankenkasse vergleichen: Die Zusatzbeiträge der Kassen unterscheiden sich um mehr als einen Prozentpunkt – bei 4.000 € brutto sind das schnell über 20 € netto im Monat.
- Steuerfreie Extras nutzen: Jobticket, Sachbezüge oder Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge sind oft günstiger als eine klassische Gehaltserhöhung.
- Steuererklärung machen: Die meisten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück – im Schnitt mehrere hundert Euro.